Physiotherapie  Tarif zu Lasten der Grundversicherungen 

Der Physiotherapeut ist im Rahmen der ärztlichen Verordnung der gesetzlichen Bestimmungen und seines Fachwissens frei in der Wahl seiner Behandlungsmethoden.

 

Gestützt darauf wählt  er die Therapietechniken nach den Aspekten der Wirtschalftlichkeit und Zweckmässigkeit selber aus. Der Tarif basiert grundsätzlich auf Sitzungspauschalen. Diese können zweimal pro Tag verrechnet werden, sofern dies vom Verordner ausdrücklich verlangt wird.

 

 

 

Ziffer

Behandlungsart

Fr.

7301

Sitzungspauschale für allg. Physiotherapie

47.05

7311

Sitzungspauschale für aufwendige Bewegungstherapie

75.45

7320

Sitzungspauschale für Elektro- und Thermotherapie

9.80

7340

Sitzungspauschale für MTT (medizinische Trainingstherapie)

21.56



Zuschlagspositionen


7350

Zuschlagsposition für die erste Behandlung

23.50

7354

Pauschale für die Weg-/Zeitentschädigung

33.30

7360

Zuschlagsposition für Mittel und Gegenstände / Verbandsmaterial

gemäss MiGel

 

 
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