Physiotherapie Tarif zu Lasten UVG / IV / MV  

 

Der  Physiotherapeut ist im Rahmen der ärztlichen Verordnung der  gesetzlichen Bestimmungen und seines Fachwissens frei in der Wahl seiner  Behandlungsmethoden. Gestützt darauf wählt  er die Therapien nach den Aspekten der Wirtschalftlichkeit und Zweckmässigkeit aus.

Der  Tarif basiert grundsätzlich auf Sitzungspauschalen. Diese könnten  zweimal pro Tag verrechnet werden, sofern dies vom Verordner ausdrücklich verlangt wird.

 

 

Ziffer

Behandlungsart

Fr.

7301

Sitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie

48.00

7311

Sitzungspauschale für aufwendige Bewegungstherapie

77.00

7312

Sitzungspauschale für Lymphdrainage

77.00

7320

Sitzungspauschlae für Elektro- und Thermotherapie

10.00

7340

Sitzungspauschale für MTT (medizinische Trainingstherapie)

22.00


Zuschlagspositionen:


7350

Zuschlagsposition für die erste Behandlung

24.00

7354

Pauschale für die Weg-/Zeitentschädigung

34.00

7360

Zuschlagsposition für Mittel und Gegenstände, Verbandsmaterial

gemäss MiGel

 

 
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